Pflegegeldbezug und Kassenwechsel
Bei einem Wechsel der Krankenkasse wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse. Das heißt, wenn Sie Leistungen der Pflegekasse beziehen (Pflegegeld) muss diese zwingend bei der neuen Kasse erneut beantragt werden. Wenn Sie ein aktuelles Gutachten des MDK haben, sollten Sie dieses beim Wechsel und der Antragstellung gleich mit vorlegen. Sollte dieses schon älter sein, kann es passieren, dass die neue Pflegekasse zuvor prüfen möchte (je nach Krankheitsbild), ob eventuell eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, bevor sie Leistungen erbringt. HIerzu wird dann eine neue Begutachtung durch den MDK erfolgen, aufgrund derer die Kasse dann über den neuen Antrag entscheidet.
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