ACHTUNG JETZT Überprüfungsanträge für den Leistungszeitraum 2014 stellen!!!
NUR bis Ende 2015 können Sie Ihre SGB-II-Bescheide für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 auf Richtigkeit überprüfen lassen! Dies ist z.B. anzuraten, wenn im Rahmen Ihrer Leistungsbewilligung
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine Überprüfung bestimmter Bescheide vornehmen sollen, können Sie uns gern kontaktieren. Zum Ablauf des Überprüfungsverfahrens lesen bitte auch unseren Beitrag zum Überprüfungsverfahren im Downloadbereich. Dort finden Sie auch einen Musterüberprüfungsantrag.
Verschenken Sie kein Geld - lassen Sie Ihren Hartz-IV-Bescheid prüfen!
Grundsätzlich soll sich Arbeit lohnen, was durch Einkommensfreibeträge im SGB II gewährleisten wird. Viele sog. „ Aufstocker“ wissen jedoch nicht, dass der gesetzlich pauschalierte Grundfreibetrag i.H.v. mtl. 100,00 Euro unter Umständen auch höher sein kann. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Summe der mtl. Gesamtkosten von KFZ-HaftpflichtVersicherung, Fahrtkosten zur Arbeit (wichtig für Leih-AN mit wechselnden Einsatzorten) etc. recht hoch sind. Auch in Berufen mit Ortsabwesenheit kann sich der Freibetrag erhöhen, wenn man konkret durch Belege höhere Kosten nachweist, die vom Arbeitgeber nicht ersetzt werden. Zudem sind titulierte und tatsächlich gezahlte Unterhaltsbeträge vom Einkommen abzusetzen, so dass die Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschussleistungen nicht sinnvoll ist. Auch wenn kein Arbeitseinkommen erzielt wird, dafür aber Einkommen aufgrund „übergeleiteter“ Einnahmen vom Partner o. des Kindes angerechnet wird, sind u.U. Freibeträge zu berücksichtigen (Versicherungspauschale, Kfz-Haftpflicht, Riesterrente). Hier finden sich oft hohe Fehlerquoten in den Leistungsbescheiden. Eine Prüfung durch den Anwalt kann sich lohnen!
Die Kanzlei WIPPER Rechtsanwälte finden Sie in der Magdeburger Allee 80 in 99086 Erfurt. Sie können uns gern telefonisch unter 0361 / 65 36 860 kontaktieren oder nutzen Sie unser Online-Formular.
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