Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2015 angehoben. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab diesem Tag 1.073,88 EUR anstatt 1.045,04 EUR bis zum 30.06.2015. Bei Bestehen von gesetzlichen Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag von 1.073,88 EUR um monatlich 404,16 EUR (bisher: 393,90 EUR) für die erste und für die zweite bis fünfte Person jeweils um monatlich jeweils weitere 225,17 EUR (bisher: 219,12 EUR).
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