Die Beratungshilfe soll auch Bürgern mit geringen Einkommen den Zugang zum Rechtssystem zur Wahrnehmung ihrer Rechte gewährleisten. Einen Beratungshilfeschein können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht unter Vorlage der in unserem Merkblatt aufgeführten Unterlagen beantragten.
Soweit Ihnen Beratungshilfe gewährt wird, Sie also einen Beratungshilfeschein erhalten, wird die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts hierüber vergütet. D.h. der Anwalt rechnet mit der Staatskasse ab und für Sie entstehen neben der Zuzahlung i.H.v. 15,00 Euro pro Angelegenheit keine weiteren Kosten. Weitere Kosten oder den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darf ein Anwalt nicht fordern.
Allerdings verlangt der Gesetzgeber für die Bewilligung von Beratungshilfe auch, dass Sie vorerst versuchen, das betreffende rechtliche Problem selbst zu lösen, d.h. Eigenbemühungen zu unternehmen. Diese können sein: eigene Vorsprache bei Behörden zur Klärung des Sachverhalts, fristwahrende Einlegung von Rechtsmitteln usw.
Sollte Ihnen kein Beratungshilfeschein erteilt werden, lassen Sie sich bitte einen Beschluss hierüber aushändigen oder nachträglich zustellen. Nur so können wir prüfen, ob die Entscheidung des zuständigen Rechtspflegers korrekt war und ggf. Rechtsmittel gegen die Versagung erheben.
Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Antrag_auf_Bewilligung_von_Beratungshilfe_2014.pdf
Aufklaerung_und_Belehrung_BerHG_-_Kanzlei_Wipper.pdf
Infoblatt_geeigente_Nachweise_Einkommen_und_Vermoegen.pdf
Weitere Informationen zu den entstehenden Kosten für anwaltliche Tätigkeiten bzw. für einen Rechtsstreit finden Sie unter Gebühren.
Die Kanzlei WIPPER Rechtsanwälte finden Sie in der Magdeburger Allee 80 in 99086 Erfurt. Sie können uns gern telefonisch unter 0361 / 65 36 860 kontaktieren oder nutzen Sie unser Online-Formular.
In unserem Downloadbereich finden Sie kostenlose Formulare und Dokumente rund um wichtige Rechtsgebiete.
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