Der Regelbedarf ist der Betrag, der aus Sicht des Gesetzgebers von einem Hilfebedürftigen bzw. einer Bedarfsgemeinschaft unbedingt zur Existenzsicherung benötigt wird. Diese Regelbedarfe werden jährlich neu festgesetzt.
Derzeit ist umstritten, inwieweit die seit 2011 geltenden Werte verfassungskonform ist. Hierzu sind Revisionen beim BSG und eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zu Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X.