Nur Erwerbsfähige und können Arbeitslosengeld II erhalten. Die mit ihnen zusammenlebenden nichterwerbsfähigen Familienmitglieder erhalten ggf. Sozialgeld. Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht mit einem Erwerbsfähigen zusammen leben, haben ggf. Anspruch auf Sozialhilfe (SGB XII). Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn mindestens 3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeübt werden kann. Ob Erwerbsfähigkeit vorliegt oder nicht, ist nicht selten strittig. Sollte hierüber zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern Uneinigkeit bestehen, leisten die Jobcenter vorerst weiter, bis ggf. eine Rente bewilligt wird. Bei Unstimmigkeiten beraten wir Sie jedoch gern.