Ein wichtiger Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist darüber hinaus die Familienversicherung, die in § 10 SGB V geregelt ist. Die Familienversicherung begründet eine eigenständige, beitragsfreie Versicherung der Familienangehörigen, näheres hierzu regelt § 10 SGB V.
Probleme im Zusammenhang mit der Familienversicherung treten nur selten auf, auch hierzu beraten wir Sie jedoch gern!