Sofern Einkommen vorhanden ist, werden hiervon diverse Freibeträge in Abzug gebracht. Die diesbezügliche Berechnung ist kompliziert und jeweils im Einzelfall genau zu prüfen.
Welche Freibeträge zu berücksichtigen sind und ob diese bei Ihnen richtig berücksichtigt wurden, erklären wir Ihnen gern.
Der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht grundsätzlich zunächst aus der sog. Regelleistung/dem Sozialgeld sowie den Unterkunftskosten. Diese werden für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet und es wird hiervon das zur Verfügung stehende Einkommen der Bedarfsgemeinschaft in Abzug gebracht. Es errechnet sich sodann der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II der gesamten Bedarfsgemeinschaft.
Ob sich für Ihre Bedarfsgemeinschaft ein Anspruch ergibt, kann gern durch uns geprüft werden.
Streit kann auch dahingehend bestehen, inwieweit eine Bedarfsgemeinschaft überhaupt vorliegt oder ob es sich gegebenenfalls nur um eine Haushaltsgemeinschaft/ Wohngemeinschaft handelt. Zu einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II gehören:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.
Wenn diese Kriterien zutreffen, wird eine solche Gemeinschaft angenommen mit der Folge, dass ggf. erzieltes Einkommen aller Personen angerechnet wird. Das Gegenteil nachzuweisen, ist zwar möglich, oft jedoch kompliziert.Eine Bedarfsgemeinschaft kann darüber hinaus nicht nur zwischen Mann und Frau bestehen, sondern auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, und zwar auch dann, wenn deren Partnerschaft nicht eingetragen ist.
Da es oft schwierig zu beurteilen ist, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt (mit der Folge einer gemeinsamen Berechnung der Leistungen), ist es wichtig, hierzu die höchstrichterliche Rechtsprechung zu kennen.
Hier gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, die wir Ihnen gern erläutern.
Die Kanzlei WIPPER Rechtsanwälte finden Sie in der Magdeburger Allee 80 in 99086 Erfurt. Sie können uns gern telefonisch unter 0361 / 65 36 860 kontaktieren oder nutzen Sie unser Online-Formular.
In unserem Downloadbereich finden Sie kostenlose Formulare und Dokumente rund um wichtige Rechtsgebiete.
Profitieren Sie von unseren Tipps rund um das deutsche Recht!