Arbeitslosigkeit ist gegeben, wenn der Antragsteller
Als beschäftigungslos gilt nur, wer weniger als 15 h wöchentlich arbeiten kann. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden hierbei summiert. Sobald eine Beschäftigung ausgeübt wird, welche einen Stundenumfang von mehr als 15 Wochenstunden übersteigt, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld und entsteht erst mit erneuter Arbeitslosmeldung. Beschäftigungslos ist daher nur, wer keine Beschäftigung oder Tätigkeit ausübt, deren Umfang regelmäßig 15 Stunden oder mehr pro Woche beträgt. Eine Nebenbeschäftigung, beispielsweise ein 400-Euro-Job, lässt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I also nicht entfallen, sofern die Tätigkeit eine entsprechend geringe Arbeitszeit erfordert.
Als beschäftigungslos gilt nur, wer weniger als 15 h wöchentlich arbeiten kann. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden hierbei summiert. Sobald eine Beschäftigung ausgeübt wird, welche einen Stundenumfang von mehr als 15 Wochenstunden übersteigt, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld und entsteht erst mit erneuter Arbeitslosmeldung. Beschäftigungslos ist daher nur, wer keine Beschäftigung oder Tätigkeit ausübt, deren Umfang regelmäßig 15 Stunden oder mehr pro Woche beträgt. Eine Nebenbeschäftigung, beispielsweise ein 400-Euro-Job, lässt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I also nicht entfallen, sofern die Tätigkeit eine entsprechend geringe Arbeitszeit erfordert.
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