Arbeitssuchend ist, werd den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfüung steht. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitslose
Neben dem Bezug von Arbeitslosengeld ist es möglich, eine Nebenbeschäftigung auszuführen. Eine Anrechnung von Nebeneinkommen kann es nur kommen, wenn diese Nebenbeschäftigung mit einer Stundenzahl von wöchentlich unter Stunden 15 h ausgeführt wird. Auch hiervon sind wieder entsprechende Freibeträge in Abzug zu bringen.
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