Neben den Regelbedarfen sieht das SGB II darüber hinaus diverse Mehrbedarfe vor:
Insbesondere der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung kann im Einzelfall strittig sein, sobald sich beispielsweise andere Personen in nicht unbeträchtlichem Umfang an der Erziehung und Betreuung des Kindes/der Kinder beteiligen. Die Rechtsprechung hat hierzu einige Kriterien entwickelt, die zur Entscheidung herangezogen werden können. Im Zweifel ist jedoch eine Einzelfallentscheidung zu treffen.
Gleiches gilt für den ernährungsbedingten Mehrbedarf. Auch hier ist eine speziell auf Ihren Gesundheitszustand abgestimmte Entscheidung notwendig.