Das Arbeitsrecht erfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber.
Hierzu gehört die Ausgestaltung eines Arbeitsvertrages, die Geltung von Tarifverträgen, die Rechtsmäßigkeit von Abmahnungen und Kündigungen, Geltendmachung von Scahdenersatz- oder Lohnansprüchen, die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses usw.
Das Arbeitsrecht ist aber auch Schnittstelle zu einigen anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Sozialrecht u.a. wegen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld-I, der Rechtmäßigkeit der Verhängung von Sperrzeiten, Anspruchsübergängen auf Sozialleistungsträger u.s.w.